Ausländische Osteopathie-Diplome berechtigen nicht zur direkten Berufsausübungsbewilligung in der Schweiz. Deren Inhaberinnen und Inhaber müssen ihre Ausbildung vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) anerkennen lassen.

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Sie haben Ihre Ausbildung zum/zur Osteopath*in im Ausland abgeschlossen? Sie möchten in der Schweiz praktizieren? Um arbeiten zu können, müssen Sie Ihr Diplom anerkennen lassen.

Anerkennung durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) 

Der Beruf des/der Osteopath*in ist in der Schweiz ein reglementierter Beruf. Das bedeutet, dass die Ausübung dieser beruflichen Tätigkeit aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter beruflicher Qualifikationen gebunden ist. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist die zuständige Behörde für die Anerkennung von ausländischen Diplomen.

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens wird der ausländische Berufstitel mit dem in der Schweiz ausgestellten Titel verglichen. Jedes Dossier wird einzeln geprüft. Je nach Entscheid des SRK kann die Anerkennung direkt erfolgen, aber meistens sind Ausgleichsmassnahmen erforderlich. Die Personen haben so die Möglichkeit, fehlende berufliche Qualifikationen nachzuholen. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Massnahmen ist die Anerkennung rechtskräftig und berechtigt zur Berufsausübung in allen Schweizer Kantonen.

Alle Informationen zum Verfahren finden Sie unter Gesundheitssystem: Gesundheitswesen: ausländische Diplome anerkennen lassen | SRK (redcross.ch).

A) Ausgleichsmassnahme : Eignungsprüfung

Das SRK hat den Schweizerischen Verband für Osteopathie als Dachverband beauftragt, die beiden Teile der Eignungsprüfung (wissenschaftliche und praktische Prüfung) im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für ausländische Diplome in der Schweiz zu organisieren.

Zeitplan für die Eignungsprüfung 2025

Teil 1 (Wissenschaftliche Arbeit)

  • Frist für die Einreichung des des Fallberichts: die Daten werden im Frühjahr 2025 bekannt sein


Teil 2 (Praktische Prüfung)

  • Anmeldeschluss: die Daten werden im Frühjahr 2025 bekannt sein
  • Prüfungstermin: die Daten werden im Frühjahr 2025 bekannt sein

B) Ausgleichsmassnahme: Anpassungslehrgang

Die Hochschule für Gesundheit Freiburg bietet verschiedene Module an, die den Ausgleichsmassnahmen zur Erlangung einer schweizerischen Äquivalenzanerkennung eines ausländischen Osteopathiediploms entsprechen. Diese Ausbildungsmodule richten sich an Inhaberinnen und Inhaber einer Teilverfügung des Schweizerischen Roten Kreuzes, sofern noch Plätze frei sind.

Informationen finden Sie unter Mesures compensatoires - HEdS-FR - Haute école de santé Fribourg.

Weiterführende Dokumente zum Verfahren zur Anerkennung ausländischer Diplome in der Schweiz

Weiterführende Informationen

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