Anerkennung ausländische Diplome
Ausländische Osteopathie-Diplome berechtigen nicht zur direkten Berufsausübungsbewilligung in der Schweiz. Deren Inhaberinnen und Inhaber müssen ihre Ausbildung vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) anerkennen lassen.

Weil die zahlreichen ausländischen Lehrgänge sehr unterschiedlich sind und sich sehr schnell weiterentwickeln, berechtigen die ausländischen Osteopathie-Diplome nicht zur direkten Berufsausübungsbewilligung in der Schweiz.
Anerkennung durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK)
Inhaber*innen ausländischer Abschlüsse (Master of Science in Osteopathy) müssen ihre Ausbildung vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) anerkennen lassen. Im sogenannten "Pre-Check" prüft das SRK kostenlos die Zuständigkeit und Chancen. Wenn keine formellen Einwände bestehen, kann das gesamte Dossier mit allen erlangten Bildungsabschlüssen eingereicht werden. Es wird anschliessend einzeln auf Gleichwertigkeit mit dem Schweizer Masterabschluss geprüft. Je nach Entscheid des SRK könnte es zu einer direkten Anerkennung kommen, meist sind aber noch Kompensationsmassnahmen nötig. Erst nach deren Absolvierung erfolgt die Anerkennung, mit welcher in allen Kantonen der Schweiz praktiziert werden darf. In der Regel besteht die Wahl zwischen den beiden Kompensationsmassnahmen «Eignungsprüfung» oder «Anerkennungslehrgang», nähere Informationen finden sich im persönlichen Entscheid des SRK.
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Verfahren zur Anerkennung ausländischer Diplome in der Schweiz
Das SRK hat den Schweizerischen Osteopathieverband als Dachverband beauftragt, die beiden Teile der Eignungsprüfung (wissenschaftliche und praktische Prüfung) im Anerkennungsverfahren für ausländische Diplome in der Schweiz zu organisieren.
Zeitplan für die Eignungsprüfung 2023
Wissenschaftliche Arbeit
- Frist für die Einreichung des Berichts: 3. Juli 2023
Praktische Prüfung
- Anmeldeschluss: 11. September 2023
- Prüfungstermin: 24.-25. November 2023
Weiterführende Dokumente zum Verfahren zur Anerkennung ausländischer Diplome in der Schweiz
Weiterführende Informationen
- Ablauf zur Anerkennung ausländischer Diplome auf der Webseite "Schweizerisches Rotes Kreuz"
- FAQ "Osteopathie" im Rahmen des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG), Bundesamt für Gesundheit
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