Als anerkannter Gesundheitsberuf nimmt die Osteopathie eine besondere Stellung im Schweizer Gesundheitswesen ein. Die Ausbildung beruht auf schulmedizinischen Erkenntnissen, Osteopathinnen und Osteopathen sind im Gesundheitsberufegesetz (GesBG) als Erstversorgende anerkannt. Im Gegensatz zur klassischen Schulmedizin zielen osteopathische Behandlungen mit ihrem ganzheitlichen und personenzentrierten Ansatz darauf ab, die Ursachen von Beschwerden zu finden und diese zu behandeln respektive zu lindern. Abgerechnet werden diese über Zusatzversicherungen.

Copyright: PIA NEUENSCHWANDER

Der Schweizerische Osteopathieverband engagiert sich und leistet einen zentralen Beitrag an ein erstklassiges sowie kostenbewusstes Gesundheitswesen, mit Wirkungen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention. Gegenüber den Krankenversicherern ist der Verband ein verlässlicher, kompetenter und professioneller Partner auf Augenhöhe. 

Unterschiedliche Regelungen und Versicherungsprodukte 

Die Rückerstattung für osteopathische Leistungen unterscheidet sich je nach Versicherung. In der Praxis existieren fast 100 verschiedene Versicherungsprodukte, welche die Osteopathie abdecken. Der Schweizerische Osteopathieverband setzt sich für einheitlichere Regelungen ein und damit namentlich dem Umstand Rechnung getragen wird, dass es für die Osteopathie als Erstversorgende keine ärztliche Verordnung braucht. 

Die Rückvergütung von osteopathischen Behandlungen muss in Zukunft an die Zulassung als Osteopath*in gebunden sein. Derzeit werden teilweise auch Leistungen für osteopathische Behandlungen an Therapeut*innen rückvergütet, welche den Berufstitel „Osteopath*in“ nach geltendem Recht nicht tragen dürfen. Um diesen Missstand zu beheben und die Qualität der osteopathischen Behandlungen hoch zu halten, pflegt der Schweizerische Osteopathieverband aktiv den Kontakt mit den Krankenversicherern und ihren Verbänden.  

Zur Sicherung der Qualität werden Mitglieder des Schweizerischen Osteopathieverbands denn auch regelmässig zweifach zu ihren jährlichen Weiterbildungen überprüft: einerseits durch das erfahrungsmedizinische Register (EMR) und andererseits durch den Berufsverband.  

Ausbildung auf Master-Niveau für eine ganzheitliche und personenzentrierte Gesundheitsversorgung – zur Entlastung des Gesundheitssystems 

Ein*e Osteopath*in mit dem Qualitätslabel «SuisseOsteo» ist eine Gesundheitsfachperson mit einer Ausbildung auf Master-Niveau. Sie verpflichtet sich, jedes Jahr mindestens 30 Stunden Weiterbildungen zu besuchen, um sichere, adäquate und respektvolle Behandlungen durchzuführen. Die Liste der Mitglieder ist für Krankenversicherer bei der Geschäftsstelle einsehbar. 

Die Osteopathie hat ihre Wurzeln in der Schulmedizin und arbeitet nach einem personenzentrierten und ganzheitlichen Ansatz. Leitend ist dabei das bio-psycho-soziale Menschenbild, wonach Gesundheit geprägt ist durch biologische, soziale und psychische Faktoren. Dies bedeutet: Osteopath*innen konzentrieren sich in der Behandlung ihrer Patient*innen auf den Menschen und berücksichtigen dabei die gesamten Lebensumstände, welche einen Einfluss auf die Gesundheit haben. Während einer Behandlung versuchen Osteopath*innen herauszufinden, was die Beschwerden bei den Patient*innen auslöst und wie diese behandelt und gelindert werden können. Dies setzt ein fundiertes Wissen der menschlichen Anatomie voraus. Wenn die Ursache nicht auf Anhieb gefunden werden kann (man spricht dann von funktionellen Beschwerden), so arbeiten sich Osteopath*innen mittels gezielter Fragen und einer differenzierten Anamnese vor. Osteopath*innen aktivieren bei ihren Behandlungen immer auch die Selbstheilung des menschlichen Körpers, stärken die Selbstwirksamkeit und befähigen Patient*innen zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten. Dies wiederum kommt der nicht nur den Menschen zu Gute, welche in Behandlung sind, sondern der gesamten Gesellschaft in Form von weniger Arbeitsausfällen und tieferen Gesundheitskosten. 

Osteopath*innen zeigen Alternativen auf: Falls nach einer Anamnese und osteopathische Diagnose eine osteopathische Behandlung nicht in Frage kommt, werden Patient*innen, wenn nötig, an weitere Spezialist*innen des Gesundheitswesens überwiesen (interprofessionelle Zusammenarbeit).  

Benötigen Sie als Mitarbeiter*in eines Versicherers oder als Patient*in weitere Informationen zur Vergütung von Osteopathie-Behandlungen, finden Sie nützliche Informationen in der Rubrik FAQ

Osteopath*in finden