Funktionelle Störungen treten bei Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen häufig auf. Die Osteopathie ist eine nebenwirkungsfreie, sanfte und ganzheitliche Therapieform, die eine hervorragende Möglichkeit bietet, Menschen mit Beeinträchtigungen schonend zu behandeln und ihre Lebensqualität zu verbessern. 

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Um einfühlsam auf Patient*innen mit kognitiven und/oder körperlichen Beeinträchtigungen einzugehen, kommunizieren Osteopath*innen sorgfältig, bewusst, transparent und nachvollziehbar. Die enge und gut abgestimmte interdisziplinäre Zusammenarbeit mit medizinischen Fachpersonen (wie z.B. Ärzt*innen, Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen) oder solchen des Sozial- oder Bildungswesens (Sozialarbeitende, Heil- und Sonderpädagog*innen) ist eine Selbstverständlichkeit (Interprofessionalität). Mitglieder des Schweizerischen Osteopathieverbands verfügen über die nötigen Kenntnisse, um den*die Patient*in mit Beeinträchtigungen aufmerksam und kompetent zu behandeln.

Wann ist eine osteopathische Behandlung bei Menschen mit Behinderungen sinnvoll? 

Bei folgenden Symptomen ist eine osteopathische Behandlung bei Menschen mit Beeinträchtigungen von grossem Nutzen (Liste ist nicht abschliessend): 

  • Problemen am Bewegungsapparat wie Rückenschmerzen, Nackenschmerzen, Schulterschmerzen, Hüftbeschwerden, Gangstörungen 
  • Entwicklungsstörungen und Statik (Skoliosen, Lähmungen) 
  • Kopfschmerzen, Schwindel 
  • Behandlungen vor/nach Operationen (als Operationsvorbereitung, Behandlung des Narbengewebes) 
  • Bei rezidivierenden Atemproblemen, Herz-und Kreislaufproblemen 
  • Verstopfungen, Schluckbeschwerden, usw. 

Bei Unklarheit ist ein persönliches Gespräch mit dem*der Osteopath*in hilfreich, um zu entscheiden, welche Erfolgschancen eine Therapie hat. 

Gut zu wissen

Klären Sie vorgängig ab, ob die Praxis barrierefrei ist und beispielsweise ein rollstuhlgängiger Zugang zur Praxis gewährleistet ist (Lift, Rampe). Medizinische Berichte helfen dem*der Osteopath*in, sich ein genaues Bild über die bisherigen medizinischen Massnahmen zu machen. Bringen Sie bitte diese zur ersten Behandlung mit. Eine osteopathische Behandlung wird in der Regel teilweise oder ganz von der Komplementärversicherung rückvergütet. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, sich vorgängig bei Ihrer Krankenzusatzversicherung zu informieren. 

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