Standesregeln
Die Standesregeln von SuisseOsteo enthalten die ethischen und moralischen Regeln, an die sich alle unsere Mitglieder bei der Ausübung ihres Berufs halten müssen. Diese Regeln bestimmen das Verhalten der Osteopath*innen gegenüber den Patient*innen, den Berufskolleg*innen, den sonstigen Partnern des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesellschaft.
Die Umsetzung des Ethikkodex von SuisseOsteo trägt zur Absicht der Föderation bei, eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten. Es verleiht dem Osteopathieberuf ein professionelles, organisiertes und verantwortungsbewusstes Image.
Ausserdem soll mit den Standesregeln eine Vertrauensbeziehung zwischen Osteopath*in und Patient*in geschaffen werden. Sie fördern die Kollegialität und Verständigung unter den Osteopath*innen sowie ein professionelles, berufsethisch einwandfreies Verhalten.
Jedes SuisseOsteo-Mitglied ist verpflichtet, den SuisseOsteo-Ethikkodex einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung werden Sanktionen durch die Ethikkommission verhängt Interkantonale Ethik- und Standeskommission (CIED).
Rechte und Pflichten
Sie haben das Recht, sich bei Ihren Konsultationen von einer Person Ihrer Wahl begleiten zu lassen.
Sie haben das Recht, Ihrem*r Therapeut*in jederzeit Fragen zu stellen: vor, während und nach der Konsultation.
Sie haben das Recht, die Behandlung jederzeit zu beenden oder den*die Therapeut*in zu wechseln.
Ihr*e Osteopath*in kann mit Ihnen über andere Behandlungsformen diskutieren und Sie nötigenfalls an andere Gesundheitsfachpersonen weiterleiten.

Fragen und Anliegen
Falls Sie Fragen zu einer bereits stattgefundenen Konsultation haben oder es Themen gibt, die Sie nicht mit Ihrem*r Therapeut*in besprechen möchten, können Sie sich an unsere Geschäftsstelle wenden.
Je nach Fall wird Sie die Geschäftsstelle an die Interkantonale Ethik- und Standeskommission (IESK) weiterleiten.